Allgemeine Geschäftsbedingungen inkl. Datenschutz

Verena Rolirad, Yoga und Yogatherapie, Bremer Reihe 17, 20099 Hamburg

Stand: 21. Februar 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Verena Rolirad, Yoga und Yogatherapie, Bremer Reihe 17, 20099 Hamburg

1.    Geltungsbereich
1.1    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Rechtsgeschäfte von Verena Rolirad, Yoga und Yogatherapie, („Veranstalterin“) mit ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, den Teilnehmern („Teilnehmer“).
1.2    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote der Veranstalterin, unabhängig von dem Ort, der Zeit oder der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus gesonderten Verträgen mit dem Teil-nehmer etwas anderes ergibt.
1.3    Mit der Anmeldung zu den Angeboten der Veranstalterin werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dem Teilnehmer vorliegenden aktuellen Fassung anerkannt.

 

2.    Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin bietet den Teilnehmern Privatunterricht (Personal Training), Work-shops und Gesundheitskurse an und führte diese mit den Teilnehmern durch. Für Gesundheitskurse gilt eine Maximal-Teilnehmerzahl von 15 Teilnehmern.


3.    Leistungen
3.1    Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veran-stalterin in ihrer Internetpräsenz, über Flyer und in von ihr sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
3.2    Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des Privatunter-richts (Personal Training), des Workshops oder des Gesundheitskurses.
3.3    Die Veranstalterin ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine von ihr gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann sie einen Termin nicht selbst durchführen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann sie ihn durch einen Ersatztrainer durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten.


4.    Vertragsabschluss
4.1    Die Anmeldung für die Veranstaltungen ist telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder  Online möglich. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflich-tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei einer Gruppenanmeldung (beispielsweise Business-Yoga) schließt der Anmelder einen Teil-nahmevertrag für eine feste Gruppengröße ab.
4.2    Der Vertrag kommt stets mit der Annahme durch die Veranstalterin zustande, über die sie den Teilnehmer oder den Businesskunden schriftlich oder per E-Mail direkt informiert. Ist die Teilnahme oder Anmeldung nicht möglich, etwa weil die Maximalteilneh-merzahl eines Kurses bereits erreicht ist, erhält der Anmelder ein Ablehnungsschreiben und es kommt kein Vertrag zustande.
4.3    Die Veranstalterin behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Veranstaltung bis eine Woche vor dem Termin abzusagen, ebenso wenn sie durch Krankheit an der Durchführung des Kurses verhindert ist. In beiden Fällen erhalten die Teilnehmer ihre etwaig bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück.


5.    Zahlung  
5.1    Für Gesundheitskurse und Workshops: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahme- oder Kursgebühr umgehend, spätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Anmeldebestätigung, auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung zu einem Kurs (drei Tage oder kürzer vor Kursbe-ginn), kann in Absprache auch in bar bei der Veranstalterin vor Ort gezahlt werden.
5.2        Bei Gruppenanmeldungen: Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rech-nungsstellung und Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
5.3    Werden auf die Teilnahme- oder Kursgebühr die fälligen Zahlungen vom Teilnehmer trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
5.4    Bei Privatunterricht (Personal Training): Die Vergütung für das Personal Training ist vor Ort am Tag der Leistungserbringung ohne Abzug in bar bei der Veranstalterin zu entrichten.
5.5    Barauslagen und besondere Kosten, die die Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers verauslagt, werden dem Teilnehmer zum Selbstkostenpreis berechnet.


6.    Rücktritt des Teilnehmers, Eintritt Ersatzperson, nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1    Für Gesundheitskurse und Workshops: Diese Leistungen werden als Komplettpaket mit festgelegten Terminen gebucht. Sollte der Teilnehmer den Kurs / Workshop nicht besuchen können, ist es möglich, dass eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Platz einnimmt, die die Voraussetzungen und Vorgaben der Ziffer 8.1 bis 8.6 einzuhalten hat. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für die Ersatzperson und teilt deren Namen und Anschrift der Veranstalterin rechtzeitig, mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, mit. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt nicht. Im Übrigen kann der Teilnehmer bis zwei Wochen vor dem (ersten) vereinbarten Termin kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt innerhalb von zwei Wochen bis zu einer Woche vor dem (ersten) vereinbarten Termin, behält sich die Veranstalterin vor, eine pauschalierte Stornierungsentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung vom Teilnehmer zu verlangen. Bei einem Rück-tritt des Teilnehmers innerhalb einer Woche vor Beginn des (ersten) vereinbarten Termins kann die Veranstalterin 95 % des vereinbarten Honorars verlangen. Es steht dem Teilnehmer bei der Berechnung von Pauschalen durch die Veranstalterin stets frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Die Veranstalterin behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leis-tung konkret beziffern und belegen. Eine solche anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Platz im Kurs oder Workshop an eine andere Person anderweitig vergeben wurde.
6.2    Für Gruppenanmeldungen: Bei Gruppenanmeldungen ist ein Rücktritt der Gruppe ausgeschlossen, ebenso ein Teilrücktritt durch einen einzelnen Teilnehmer. Eine Er-stattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt daher nicht.
6.3    Für Privatunterricht: (Personal Training): Der Teilnehmer kann bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt am zweiten Tag  vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Veranstalterin vor, eine pauschalierte Stor-nierungsentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung vom Teilneh-mer zu verlangen. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers einen Tag vor Beginn des ver-einbarten Termins oder am Tag des Termins kann die Veranstalterin 95 % des vereinbarten Honorars verlangen. Es steht dem Teilnehmer bei der Berechnung von Pau-schalen durch die Veranstalterin stets frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Die Veranstalterin behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret beziffern und belegen. Eine solche anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Termin an eine andere Person anderweitig vergeben wurde.


7.     Kündigung des Vertrages
7.1    Die Leistungszeit des Vertrages beginnt mit der Erbringung der Leistung, d. h. mit Kurs-, Workshop-, oder Personal-Training-Beginn und endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung durch die Veranstalterin. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages.
7.2    Das außerordentliche Kündigungsrecht steht den Parteien stets frei.
7.3    Jede Kündigung muss in Schriftform oder Textform (z. B. durch E-Mail) erfolgen.


8.    Verhaltens- und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
8.1    Die Veranstalterin ist gegenüber den Teilnehmern während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt.
8.2    Um allen Teilnehmern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu lau-fenden Kurseinheiten für die Teilnehmer nur bis zum Kursbeginn möglich. Ein An-spruch auf späteren Zugang zu oder eine Teilnahme an der bereits laufenden Kursein-heit besteht daher nicht.
8.3    Die Veranstalterin kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung der Veranstalterin nachhal-tig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündi-gungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Teilnehmer sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält die Veranstalterin den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.
8.4    Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Be-täubungsmittel zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beein-trächtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmer entsprechend 8.3 von der Veranstaltung auszuschließen.
8.5    Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor der Veranstaltung die Veranstalterin über etwaige gesundheitliche Probleme, etwaige Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft zu informieren, damit die Veranstalterin den Teilnehmer entsprechend vor Schaden bewahren kann. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Veranstalterin setzt eine normale (durchschnittliche) psychische und physische Belastbarkeit des Teilnehmers voraus. Der Teilnehmer erkennt an, dass er vollauf für seine körperliche und geistige Konstitution selbst verantwortlich ist und überprüft selbst, ob seine körper-liche Konstitution und psychische Verfassung die Teilnahme an der Veranstaltung (dem Workshop, dem Yoga-Kurs etc.) unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Kurses erlaubt.
8.6    Der Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlos-sen, soweit die Leistung für die Veranstalterin im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Teilnehmer wegen erkennbarer Krankheit, ge-sundheitlichen Problemen, Gebrechen oder anderem aus einem anderen Grunde teil-nahmeunfähig ist und die Leistung daher für ihn von der Veranstalterin nicht erbracht werden kann.
8.7    Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhält-nisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder seiner Adresse und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z. B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif oder Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).


9.    Gewährleistung, Haftung
9.1    Die Veranstalterin bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Teilnehmers zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat die Veranstalterin das Recht zur Nachbesserung oder Nacher-füllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Teilnehmer die gesetzlichen Rechte. Bei nur unerheblicher Abwei-chung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchti-gung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche.
9.2    Die Veranstalterin haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässig-keit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Veranstalterin ist bei leicht fahrlässiger Ver-letzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leis-tung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Er-füllungsgehilfen der Veranstalterin. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3    Die Veranstalterin haftet nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die ihr vom Teilnehmer, vom Auftraggeber oder Dritten zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben oder zur Verfügung gestellt worden sind.


10.    Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer der Veranstalterin zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Teilnehmer und die Kundenbe-treuung erforderlich ist. Die Veranstalterin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Der Teilnehmer kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an yoga@verena-rolirad.de kann der Teilnehmer auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.


11.    Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht
11.1    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien im Zweifel nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11.2    Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder ei-ne Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin vereinbart.

Veranstalterin:
Verena Rolirad
Bremer Reihe 17
20099 Hamburg
Tel.: 0162/2831872
Fax: +49 (0) 40 28056007
E-Mail: yoga@verena-rolirad.de
Internetseite: www.verena-rolirad.de
USt.-ID gem. § 27a UStG: DE 309034775

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Gesundheitskurse, Workshops, Personal Training
Haftpflichtversicherung:         VHV Allgemeine Versicherung AG
                                       VHV-Platz 1
                                       30177 Hannover

Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 11.2).

Diese AGB wurden in Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann LL.M, Holstenwall 10, 20355 Hamburg

erstellt.